AKTUALISIERT - Lockerung der TEST & GO-Regeln ab 1. März 2022
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AKTUALISIERT - Lockerung der TEST & GO-Regeln ab 1. März 2022

Reisende können auf dem Luft-, Land- und Wasserweg in Thailand ankommen, wobei die erforderliche vorausbezahlte Unterkunft auf 1 Nacht reduziert und die COVID-19-Tests auf 1 RT-PCR und 1 Selbst-ATK geändert wurden.


Diese Informationen wurden am 23. Februar 2022 aktualisiert.


Die folgenden neuen Regeln gelten ab dem 1. März 2022.

Einstiegspunkte:

  • Mit dem Flugzeug (direkter internationaler Flug oder Transit im Inland über spezielle Flüge.)

  • Auf dem Landweg (an den Grenzkontrollpunkten in Nong Khai, Udon Thani und Songkhla.)

  • Zu Wasser (Yachten.)

Berechtigte Reisende / Länder:

  • Für Ankünfte auf dem Luft- und Wasserweg: Thailändische Staatsbürger und ausländische Reisende aus allen Ländern/Gebieten.

  • Für Ankünfte auf dem Landweg: Thailändische Staatsbürger und ausländische Reisende aus Nachbarländern mit Anschluss an die wiedereröffneten Grenzkontrollpunkte (Nong Khai, Udon Thani und Songkhla).

Eintrittsregistrierungssystem:

  • Für Ankünfte auf dem Luft- und Landweg: Thailand-Pass-System.

  • Für Ankünfte auf dem Wasserweg: System der Einreisebescheinigung.

Quarantänepflicht:

  • Für Ankünfte auf dem Luft- und Landweg: Keine Quarantäne, aber am Tag 1 muss in einer zugelassenen SHA Extra Plus (SHA++) oder alternativen Quarantäneeinrichtung auf das COVID-19-Testergebnis gewartet werden.

  • Bei Ankünften auf dem Wasserweg: Keine Quarantäne, aber am Tag 1 muss an Bord des Reiseschiffes (Yacht) auf das COVID-19-Testergebnis gewartet werden.

Unterkunftsvoraussetzung:

  • Ein Vorauszahlungsnachweis für 1 Übernachtung in staatlich anerkannten Hotels; wie SHA Extra Plus (SHA++) an Tag 1.

Krankenversicherung:

  • Eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000 US-Dollar. Thailänder und ausländische Expatriates unter Thailands nationaler Krankenversicherung sind von dieser Anforderung ausgenommen.

COVID-19-Testanforderungen:

  • Für Einreisende auf dem Luft- und Landweg: Erster Test an Tag 1 durch eine RT-PCR-Methode (Warten auf das Ergebnis im Hotel), und der zweite Test an Tag 5 durch eine Selbst-ATK-Methode (muss das Ergebnis über das melden/aufzeichnen Anwendung).

  • Bei Ankunft auf dem Wasserweg: Erster Test an Tag 1 durch eine RT-PCR-Methode (Warten auf das Ergebnis an Bord des Schiffes) und der zweite an Tag 5 durch eine Selbst-ATK-Methode (muss das Ergebnis über den Antrag melden/aufzeichnen) .

Bestehende Anforderungen/Regeln bleiben unverändert:

  • Ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, ausgestellt nicht mehr als 72 Stunden vor Reiseantritt.

  • Eine Bescheinigung über die COVID-19-Impfung/Genesung.



Aktuelle Regeln

(Ein Update, das die neuen Regeln widerspiegelt, wird ab dem 1. März 2022 verfügbar sein.)


Vollständig geimpfte Reisende aus allen Ländern der Welt können unter den folgenden Voraussetzungen einen TEST & GO Thailand Pass beantragen.


Berechtigte Reisende • Thailändische Staatsbürger. • Ausländische Reisende, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diplomaten, Gäste der Regierung, Inhaber einer thailändischen Arbeitserlaubnis, Studenten und ihre Familien sowie Patienten, die eine medizinische Behandlung suchen.

Berechtigte Länder Alle Länder/Gebiete.


Anforderungen vor der Ankunft

Alle Reisenden müssen die folgenden Dokumente für die Einreise nach Thailand haben:

  1. Ein Thailand Pass, der über https://tp.consular.go.th/ beantragt werden kann .

  2. Ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, ausgestellt nicht mehr als 72 Stunden vor Reiseantritt.

    • Reisende unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, die innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt ein negatives RT-PCR-Testergebnis aufweisen, müssen vor der Ankunft kein negatives RT-PCR-Testergebnis vorlegen und können bei der Einreise in das Königreich einen Speicheltest durchführen lassen.

    • Bei Ankünften auf dem Wasserweg muss jeder an Bord der Schiffe über ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis verfügen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht innerhalb des offiziell festgelegten Zeitrahmens nachgewiesen wurde. Jeder an Bord mit einer COVID-19-Infektion in der Vorgeschichte innerhalb eines Zeitraums zwischen 14 und 90 Tagen muss über eine ärztliche Genesungsbescheinigung verfügen.


  1. Eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar. TAT empfiehlt Reisenden, vor dem Kauf unbedingt das Kleingedruckte jeder COVID-19-Versicherung zu prüfen. Letztendlich sollte die Police die Behandlungskosten und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einer Infektion mit COVID-19 abdecken, einschließlich stationärer Krankenhausaufenthalte, Krankenhausisolation, Hotelisolation oder damit verbundener Quarantäne. Die Versicherungspolice sollte auch die gesamte Dauer abdecken, die Reisende planen, in Thailand zu bleiben, plus mindestens 10 zusätzliche Tage als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das zweite Abstrichtestergebnis des Reisenden positiv ausfällt.

    • Thailänder und ausländische Expatriates unter Thailands nationaler Krankenversicherung sind von dieser Anforderung ausgenommen.


  1. Ein Vorauszahlungsnachweis für 2 separate Übernachtungen in staatlich anerkannten Hotels wie SHA Extra Plus (SHA++), AQ, OQ oder AHQ an Tag 1 und Tag 5 sowie die Kosten für 2 RT-PCR-Tests an Tag 1 und Tag 5.

    • Die Vorauszahlung für Tag 1 muss eine Unterkunft, einen Test und einen vorab vereinbarten Transfer vom Flughafen zum Hotel beinhalten.

    • Reisende können 2 verschiedene Hotels für die Unterbringung an Tag 1 und Tag 5 buchen. Sie müssen jedoch sowohl an Tag 1 als auch an Tag 5 für das RT-PCR-Testergebnis im Zimmer bleiben.

    • Der zweite RT-PCR-Test ist nicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer des Reisenden weniger als 5 Nächte beträgt oder sein/ihr geplantes internationales Abreisedatum aus Thailand am 5. Tag oder davor liegt. Wenn der Reisende beispielsweise plant, 3 Tage in Thailand zu bleiben, muss er sich nicht dem zweiten RT-PCR-Test unterziehen, sondern muss sofort in ein anderes Land ausreisen. Ob der Reisende jedoch einen weiteren RT-PCR-Test machen muss, hängt von der Fluggesellschaft und dem internationalen Endziel ab.


  1. Eine Bescheinigung über die COVID-19-Impfung/Genesung

    • Alle Personen ab 18 Jahren müssen mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Thailand mit einem zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.

    • Reisende zwischen 12 und 17 Jahren, die unbegleitet nach Thailand reisen, müssen sich mit mindestens 1 Dosis eines zugelassenen Impfstoffs impfen lassen. Reisende, die mit ihren Eltern reisen, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

    • Reisende im Alter von 6 bis 11 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

    • Bei Ankünften auf dem Wasserweg müssen alle an Bord befindlichen Personen vollständig geimpft sein. Dies gilt mit Ausnahme von Reisenden unter 18 Jahren, die mit Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen.

    • Reisende mit einer COVID-19-Infektion in der Vorgeschichte, die sich durch medizinische Behandlung erholt haben, und Reisende, die nach der Infektion mindestens 1 Dosis eines zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, müssen über eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 verfügen.


Alle Reisenden müssen sich am Abflugort, dh am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft, einer „Ausgangskontrolle“ unterziehen und die erforderlichen Dokumente der verantwortlichen Person zur Durchführung der Kontrollen vorlegen.


Anforderungen bei der Ankunft / während des Aufenthalts

  1. Alle Reisenden müssen sich einer „Einreisekontrolle“ unterziehen, einschließlich einer Überprüfung der Körpertemperatur am Einreisepunkt.

  2. Legen Sie dem Einwanderungs-/Gesundheitskontrollbeamten die erforderlichen Dokumente vor, um die Kontrollen durchzuführen, und fahren Sie dann mit den Einwanderungsverfahren fort.

  3. Begeben Sie sich zur vereinbarten Unterkunft oder medizinischen Einrichtung, um sich dem ersten RT-PCR-Test zu unterziehen. Die Fahrt muss mit einem vorher vereinbarten Fahrzeug auf einer befestigten Route erfolgen. Dann müssen alle Reisenden nur noch im Hotel auf das Testergebnis warten. Reisende unter 6 Jahren, die mit den Eltern reisen, können einen Speicheltest durchführen lassen.

    • Bei einem negativen COVID-19-Test steht es Reisenden frei, überall in Thailand hinzugehen. Sie müssen jedoch an Tag 5 in ihrer im Voraus bezahlten Unterkunft bleiben und sich ihrem zweiten COVID-19-Test mit der RT-PCR-Technik unterziehen (sie müssen für das RT-PCR-Testergebnis im Zimmer bleiben). Der zweite Test kann auch wann durchgeführt werden Die Reisenden leiden unter Atemwegssymptomen.

    • Reisende, deren Testergebnis positiv ausfällt, werden gemäß dem thailändischen Gesetz über übertragbare Krankheiten BE 2558 (2015) einer angemessenen medizinischen Behandlung zugeführt. Die Kosten müssen durch die erforderliche Versicherung für ausländische Reisende oder die nationale Krankenversicherung für Thailänder und berechtigte ausländische Expatriates gedeckt werden.TAT empfiehlt Reisenden, vor dem Kauf unbedingt das Kleingedruckte jeder COVID-19-Versicherung zu prüfen. Letztendlich sollte die Police die Behandlungskosten und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einer Infektion mit COVID-19 abdecken, einschließlich stationärer Krankenhausaufenthalte, Krankenhausisolation, Hotelisolation oder damit verbundener Quarantäne. Die Versicherungspolice sollte auch die gesamte Dauer abdecken, die Reisende planen, in Thailand zu bleiben, plus mindestens 10 zusätzliche Tage als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das zweite Abstrichtestergebnis des Reisenden positiv ausfällt.

      • Abhängig von ihrem Zustand kann ihnen medizinisch geraten werden, sich entweder in Krankenhaus-Hotel-Isolation oder in Gemeinschaftsisolation behandeln zu lassen.

      • Während der medizinischen Behandlung – mindestens 10 Tage – dürfen sie nur in ihrer Unterkunft bleiben. Sie sollten ihre Unterkunft nicht verlassen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, und müssen den zuständigen Beamten für die Kontrolle übertragbarer Krankheiten benachrichtigen.

      • Nach Genesung von COVID-19 erhalten sie eine ärztliche Genesungsbescheinigung.



  1. Während ihres Aufenthalts in Thailand wird Reisenden empfohlen, sich strikt an die standardmäßigen, guten persönlichen Hygienepraktiken zu halten; Tragen Sie beispielsweise in der Öffentlichkeit eine Maske, halten Sie die Handhygiene ein (Waschen mit Wasser und Seife oder Verwenden von Händedesinfektionsmitteln) und halten Sie einen physischen Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen ein.

    • Reisende mit COVID-ähnlichen Symptomen sollten sich testen lassen. Bei positivem Testergebnis müssen sie sich einer angemessenen medizinischen Behandlung unterziehen. Personen mit einem COVID-19-Testtermin müssen sich testen lassen.


  1. Alle Reisenden müssen die MorChana-Anwendung herunterladen und installieren und sie jederzeit für die COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen aktivieren und das Ergebnis an Tag 5-6 in der Anwendung festhalten.


Reisende, die ihren QR-Code für den Thailand Pass vor dem 22. Dezember 2021 beantragt/erhalten haben und ab dem 24. Dezember 2021 in Thailand ankommen, müssen sich weiterhin ihrem zweiten COVID-19-Test unter Verwendung der RT-PCR-Technik unterziehen in staatlich ausgewiesenen Einrichtungen am 5. bis 6. Tag ihres Aufenthalts in Thailand oder wenn sie Atemwegssymptome haben (keine zusätzlichen Kosten).


Richtlinien für nationale/internationale Abflüge

Bei Abflügen im Inland müssen Reisende nachweisen, dass sie ein negatives Ergebnis für ihren RT-PCR-Test erhalten haben.

Bei internationalen Abflügen liegt es in der Verantwortung der Reisenden oder ihrer Organisationen, sicherzustellen, dass die Reisenden die Anforderungen ihres spezifischen internationalen Reiseziels unabhängig vom Abflugort erfüllen.


Bitte beachten Sie, dass die Informationen nur als Referenz dienen. Es ist besonders wichtig, regelmäßig auf

um über eine nach wie vor sehr fließende und sich schnell ändernde Situation auf dem Laufenden zu bleiben.



Quelle

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