Thailand genehmigt neues 10-Jahres-Visa
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Thailand genehmigt neues 10-Jahres-Visa

Die thailändische Regierung hat neue 10-Jahres-Visa und andere Maßnahmen genehmigt, die darauf abzielen, wohlhabende Investoren, Rentner, Fachkräfte und Fernarbeiter anzuziehen



Die Maßnahmen, die erstmals im vergangenen Jahr diskutiert wurden, zielen darauf ab, die Investitionen in Thailand zu erhöhen und die Wirtschaft anzukurbeln.


Am Dienstag (18. Januar) sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Rachada Dhnadirek, die Maßnahmen seien in zwei Phasen vom Innenministerium und vom Arbeitsministerium ausgearbeitet worden.

Das Innenministerium wird ein Langzeitaufenthaltsvisum (LTR) einführen, das auch bis zu vier Familienmitglieder umfassen kann, einschließlich Kinder bis zum Alter von 20 Jahren.


Keine 90-Tage-Berichte


Die Visa bieten einen Aufenthalt in Thailand von bis zu 10 Jahren (zwei Zeiträume von 5 Jahren) und kosten 10.000 Baht pro Jahr.

Inhaber des Visums müssen keinen 90-Tage-Bericht ausfüllen, sondern müssen ihre Adresse jedes Jahr nach Zahlung der Jahresgebühr bei der Einwanderungsbehörde melden.

Sobald der Ausländer das Visum erhalten hat, kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen und mit der Arbeit in Thailand beginnen.

Derzeit müssen Ausländer warten, bis ihr Antrag auf Arbeitserlaubnis angenommen und die physische Arbeitserlaubnis erteilt wurde, bevor sie legal mit der Arbeit beginnen können.

Mit dem neuen Visum können sie jedoch sofort mit der Arbeit beginnen, noch während das Antragsverfahren läuft.


5 Jahre Arbeitserlaubnis


Die Arbeitserlaubnis wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt, bevor sie verlängert werden muss. Dies gilt auch für Ausländer, die ein eigenes Unternehmen gründen.

Vorschläge zur Lockerung der Eigentums- und Landbesitzbeschränkungen für Ausländer in Thailand wurden jedoch nicht erwähnt.

Dies war einer der Entwurfsvorschläge, die erstmals im Juli 2021 vorgelegt wurden.

Aber die jüngste Ankündigung, die in Kürze von den Kabinettsministern offiziell genehmigt werden wird, enthielt keinen Hinweis auf den Besitz von Land oder Eigentum für Inhaber des neuen Visums.



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